Zur Information ein Auszug aus der Pressemitteilung des Kreis Neuwied vom 4.01.2022:
Erst kürzlich haben Forscher gemeldet, dass die bislang stärkste
Geflügelpestepidemie in Europa umgeht, jetzt ist die hochansteckende
Vogelgrippe vom Typ H5N1 auch im Kreis Neuwied angekommen. Die
Tierseuche wurde in einer Kleinsttierhaltung in der Verbandsgemeinde
Puderbach bestätigt. Die insgesamt acht Tiere des Bestands sind an der
Erkrankung verendet beziehungsweise mussten getötet werden, um die
weitere Ausbreitung des Erregers zu verhindern. Das Veterinäramt der
Kreisverwaltung hat daher in Abstimmung mit dem Land Rheinland-Pfalz
eine Aufstallpflicht und verschärfte Biosicherheitsmaßnahmen für die VG
Puderbach verfügt.
„Es besteht derzeit ein hohes Risiko, dass die
Vogelgrippe in Geflügelbestände getragen wird. Um dieses hohe Risiko zu
minimieren, ist es notwendig den Kontakt zwischen Wildvögeln und
Hausgeflügel so gering wie möglich zu halten. Das geeignetste Mittel
stellt die Aufstallung der Tiere in Verbindung mit sogenannten
Biosicherheitsmaßnahmen dar“, erklärt Kreis-Veterinärin Ilonka
Degenhardt die Maßnahme.
Aufstallung bedeutet dabei nicht zwingend
die Unterbringung in einem geschlossenen Stall. Als ausreichend wird
auch angesehen, wenn sich das Geflügel unter einer Vorrichtung, die aus
einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten Abdeckung und
mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten
Seitenabgrenzung besteht, befindet.
Das Veterinäramt bittet alle
Geflügelhalter zudem eindringlich, verstärkt Biosicherheitsmaßnahmen
einzuhalten. Ein entsprechendes Merkblatt dazu finden Sie hier.
Link zur gesamten Pressemitteilung