Dienstag, 4. Januar 2022

Veterinäramt des Kreis Neuwied verfügt Aufstallpflicht

Zur Information ein Auszug aus der Pressemitteilung des Kreis Neuwied vom 4.01.2022:

Erst kürzlich haben Forscher gemeldet, dass die bislang stärkste Geflügelpestepidemie in Europa umgeht, jetzt ist die hochansteckende Vogelgrippe vom Typ H5N1 auch im Kreis Neuwied angekommen. Die Tierseuche wurde in einer Kleinsttierhaltung in der Verbandsgemeinde Puderbach bestätigt. Die insgesamt acht Tiere des Bestands sind an der Erkrankung verendet beziehungsweise mussten getötet werden, um die weitere Ausbreitung des Erregers zu verhindern. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung hat daher in Abstimmung mit dem Land Rheinland-Pfalz eine Aufstallpflicht und verschärfte Biosicherheitsmaßnahmen für die VG Puderbach verfügt.

„Es besteht derzeit ein hohes Risiko, dass die Vogelgrippe in Geflügelbestände getragen wird. Um dieses hohe Risiko zu minimieren, ist es notwendig den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel so gering wie möglich zu halten. Das geeignetste Mittel stellt die Aufstallung der Tiere in Verbindung mit sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen dar“, erklärt Kreis-Veterinärin Ilonka Degenhardt die Maßnahme.

Aufstallung bedeutet dabei nicht zwingend die Unterbringung in einem geschlossenen Stall. Als ausreichend wird auch angesehen, wenn sich das Geflügel unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung besteht, befindet.

Das Veterinäramt bittet alle Geflügelhalter zudem eindringlich, verstärkt Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Ein entsprechendes Merkblatt dazu finden Sie hier.

Link zur gesamten Pressemitteilung