Montag, 21. November 2016

Einzuhaltende Biosicherheitsmaßnahmen

Bundesministerium verkündet Verordnung über besondere Schutzmaßnahmen in kleinen Geflügelhaltungen

Zur Information!

Nach Mitteilung des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wurde die „Verordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen vom 18. November 2016" im elektronischen Bundesanzeiger vom 18.11.2016 verkündet. Sie tritt am 21. November 2016 in Kraft. Die Verordnung ist abrufbar unter www.bundesanzeiger.de (dort unter „Amtlicher Teil“).


Verordnung über besondere Schutzmaßregeln, gültig ab 21.11.201
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Auszug aus der Geflügelpest-Verordnung
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Die vollständige Geflügelpest-Verordnung:
http://www.gesetze-im-internet.de/geflpestschv/inhalts_bersicht.html